Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tapcoat GmbH
Stand: Juni 2026 | Version: 1.0
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Garderoben-Software „Tapcoat“ zwischen der
Tapcoat GmbH
Hanauer Landstraße 204
60314 Frankfurt am Main
E-Mail: hello@tapcoat.com
Vertreten durch die Geschäftsführer Tim Hoh und Lutz Bischoff
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main, HRB 141281
(nachfolgend „Tapcoat“) und ihren Vertragspartner:innen (nachfolgend „Mandant:innen“).
Mandant:innen im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbraucher:innen schließt Tapcoat nicht ab.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen der Mandant:innen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Tapcoat hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Ergänzend zu diesen AGB gelten die Nutzungsbedingungen von Tapcoat (abrufbar auf tapcoat.com), die Datenschutzerklärung (auf tapcoat.com) sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), den Mandant:innen nach Registrierung im Dashboard einsehen und akzeptieren. Bei Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gehen diese AGB den Nutzungsbedingungen vor; der AVV regelt vorrangig alle Fragen der Auftragsverarbeitung.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Tapcoat ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur digitalen Organisation von Garderoben- und Verwahrungsprozessen. Die zentralen Funktionen umfassen — abhängig vom gewählten Plan — insbesondere:
- digitale Erfassung und Zuordnung von Gegenständen zu Aufbewahrungs- bzw. Hängeplätzen
- Smart Check-in über QR-Codes, NFC-Identifier, externe Ticketsysteme (Self Check-in) oder weitere Identifier
- Ausgabe eines digitalen Garderobenpasses an Endkund:innen
- ein webbasiertes Dashboard mit Echtzeit-Daten
- mobile Anwendungen für das Garderobenpersonal
- optionale Zahlungsfunktionen für Gebühren zwischen Mandant:innen und Gästen
- optionale weitere Funktionen
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan. Die aktuellen Pläne und der jeweils inkludierte Leistungsumfang sind auf der Website von Tapcoat abrufbar.
Tapcoat stellt die Software zur Verfügung und gewährt Mandant:innen für die Dauer des Vertrags den Zugang über die im Vertrag vereinbarten Zugangswege.
Beta- und Vorschau-Funktionen: Tapcoat kann einzelne Funktionen ausdrücklich als „Beta“, „Preview“ oder „Vorschau“ kennzeichnen. Für solche Funktionen gilt eingeschränkte Verfügbarkeit; Tapcoat übernimmt für diese Funktionen keine Gewährleistung und keinen Support nach Service-Level. Beta-Funktionen können jederzeit ohne Vorankündigung verändert oder eingestellt werden.
Tapcoat erbringt ausschließlich technische Leistungen. Tapcoat ist nicht Vertragspartei des Verwahrungsverhältnisses zwischen Mandant:innen und ihren Gästen. Die rechtliche Verantwortung für die Verwahrung, die Garderobenstücke selbst, die Aufsichtspflichten am Garderobenstandort sowie die Vertragsbeziehung zu den Gästen liegt ausschließlich bei der Mandantin (siehe § 12).
3. Vertragsschluss und Registrierung
Die Nutzung von Tapcoat setzt die Registrierung eines Accounts unter tapcoat.com voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eingabe der Pflichtdaten (Firmenname, E-Mail-Adresse, Passwort) und Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse.
Mit der Registrierung gibt die Mandantin ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des gewählten Plans ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Accounts durch Tapcoat oder mit der ersten Nutzungsmöglichkeit zustande.
Die Mandantin sichert zu, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben vollständig und richtig sind und dass die handelnde Person zur Vertretung der Mandantin berechtigt ist.
Tapcoat behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen — insbesondere, wenn der Verdacht auf rechtswidrige Nutzung, unzutreffende Angaben oder Wettbewerbsabsichten besteht (vgl. § 26).
4. Nutzerkonto und Berechtigungen
Die E-Mail-Adresse der Erst-Registrierung wird automatisch zum Admin-Account mit den höchsten Berechtigungen. Die Mandantin ist für die sichere Verwahrung dieser Zugangsdaten verantwortlich.
Die Mandantin kann weitere Mitarbeitende mit den Rollen „Manager“ oder „User“ einladen. Manager:innen haben Zugriff auf Dashboard und Konfiguration; User:innen arbeiten ausschließlich in der mobilen App.
Die Mandantin ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor unbefugter Nutzung zu schützen und ausschließlich an befugte Mitarbeitende zu vergeben. Jede Nutzung über den Account der Mandantin gilt als Nutzung durch die Mandantin selbst; sie haftet für alle über ihre Accounts und die Accounts ihrer Mitarbeitenden vorgenommenen Aktivitäten.
Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat die Mandantin Tapcoat unverzüglich zu informieren und die betroffenen Zugangsdaten zu ändern.
5. Pläne, Vergütung und Zahlung
Tapcoat bietet verschiedene Pläne an (insbesondere „Free“, „Tagespass Event“, „Starter“, „Professional“, „Platinum“ und „Enterprise“). Der Funktionsumfang und die Preise des jeweils gewählten Plans ergeben sich aus der Bestellbestätigung sowie aus der jeweils aktuellen Preisübersicht auf tapcoat.com.
Der „Free“-Plan ist dauerhaft kostenfrei und stellt nur einen eingeschränkten Funktionsumfang bereit. Tapcoat behält sich vor, den Funktionsumfang des Free-Plans jederzeit anzupassen oder einzustellen. Ein Anspruch auf dauerhaft kostenlose Nutzung besteht nicht.
Kostenpflichtige Pläne werden wahlweise als monatliches oder jährliches Abonnement angeboten. Bei Wahl eines jährlichen Abonnements wird ein Rabatt gemäß der jeweils auf tapcoat.com ausgewiesenen Konditionen gewährt.
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung für kostenpflichtige Pläne ist im Voraus für den jeweils laufenden Abrechnungszeitraum zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der Buchung des kostenpflichtigen Plans (Buchungstag) und läuft taggenau:
- Monatlich abgerechnete Pläne: ein Monat ab Buchungstag (Beispiel: Buchung am 22. März → Abrechnungszeitraum 22. März bis 22. April)
- Jährlich abgerechnete Pläne: zwölf Monate ab Buchungstag (Beispiel: Buchung am 22. März → Vertragsjahr bis 22. März des Folgejahres)
Die Folgevergütungen werden zum jeweiligen Verlängerungstag eigenständig eingezogen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Kreditkarte über einen externen Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, „PSP“). Mit Hinterlegung der Kreditkartendaten ermächtigt die Mandantin Tapcoat, fällige Beträge eigenständig einzuziehen. Im Enterprise-Plan kann auf Anfrage Rechnung mit SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung vereinbart werden. Welche:n PSP Tapcoat aktuell einsetzt, ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2) ausgewiesen.
Verbrauchsabhängige Vergütungen — etwa Servicegebühren auf Garderobenzahlungen oder Kosten für versendete SMS/Push-Notifications — werden nachträglich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgerechnet.
Die Mandantin ist verpflichtet, die hinterlegten Zahlungsdaten aktuell zu halten und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
6. Fehlgeschlagene Zahlung und automatischer Downgrade
Schlägt eine Kreditkartenabbuchung oder ein anderer vereinbarter Zahlungsversuch fehl, gilt der folgende automatisierte Ablauf:
| Zeitpunkt | Maßnahme |
|---|---|
| Tag 0 (Fehlschlag) | Automatischer Hinweis per E-Mail an die Mandantin mit Aufforderung, die Zahlungsdaten zu aktualisieren |
| Tag 3 | Erinnerung mit Ankündigung des Downgrades |
| Tag 7 | Automatischer Downgrade auf den kostenfreien Free-Plan |
Mit dem Downgrade auf den Free-Plan bleibt der Account der Mandantin in vollem Umfang erhalten. Die in der Plattform gespeicherten Daten — insbesondere Mandant-Konfigurationen, Branding, historische Garderoben- und Buchungsdaten — bleiben zugänglich. Funktionen, die nur in kostenpflichtigen Plänen verfügbar sind, werden deaktiviert.
Die Mandantin kann den ursprünglich gebuchten Plan oder einen anderen kostenpflichtigen Plan jederzeit reaktivieren, indem sie funktionierende Zahlungsdaten hinterlegt und den Plan erneut bucht. Ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt mit der Reaktivierung (§ 5 Abs. 5).
Offene Forderungen aus dem Zeitraum vor dem Downgrade bleiben bestehen und werden zur Zahlung fällig. Die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Bei wiederholtem Zahlungsausfall oder bei sonstigen Anhaltspunkten für rechtsmissbräuchliches Verhalten behält sich Tapcoat das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 7 Abs. 7 vor. Die gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen bleibt vorbehalten.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Monatliche Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat ab Buchungstag (§ 5 Abs. 5) und verlängern sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Mandantin kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
Jährliche Abonnements haben eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Buchungstag und verlängern sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Die Mandantin kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Vertragsjahres wirksam.
Tagespass-Event: Verträge über einen Tagespass enden automatisch mit Ablauf des im Vertrag vereinbarten Zeitraums (Standard: 3 Tage).
Die Kündigung erfolgt im Dashboard unter „Plan & Abrechnung“ oder per E-Mail an hello@tapcoat.com. Tapcoat versendet eine elektronische Eingangsbestätigung.
Bereits gezahlte Vergütungen für die laufende Abrechnungsperiode werden im Falle einer Kündigung durch die Mandantin nicht anteilig erstattet, sofern die Kündigung nicht auf einen wichtigen Grund auf Seiten von Tapcoat gestützt ist.
Account-Status nach Kündigung: Nach Ablauf der gekündigten Vertragslaufzeit wird der Account standardmäßig auf den Free-Plan zurückgesetzt. Der Account und die in der Plattform gespeicherten Daten bleiben bestehen. Die Mandantin kann den Free-Plan dauerhaft weiternutzen, später jederzeit einen kostenpflichtigen Plan reaktivieren oder ihren Account vollständig löschen lassen (siehe Abs. 9).
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Tapcoat liegt insbesondere vor bei:
- erheblichem Verstoß gegen diese AGB, die Nutzungsbedingungen oder den AVV
- Nutzung der Plattform durch eine Wettbewerberin von Tapcoat (siehe § 22)
- Verdacht auf rechtswidrige Nutzung (insbesondere Verarbeitung unzulässig erhobener personenbezogener Daten, Geldwäsche, Betrug)
- wiederholtem Zahlungsausfall oder sonstigem rechtsmissbräuchlichem Verhalten (siehe § 6 Abs. 6)
- erheblicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantin (z. B. Insolvenz, Insolvenzantrag)
Eine außerordentliche Kündigung durch Tapcoat wirkt grundsätzlich sofort, kann aber im Einzelfall mit einer kurzen Auslauffrist verbunden werden.
Vollständige Account-Löschung: Auf Anforderung der Mandantin oder bei außerordentlicher Kündigung durch Tapcoat aus wichtigem Grund nach Abs. 7 wird der Account vollständig geschlossen. Tapcoat stellt der Mandantin in diesem Fall für 30 Tage weiterhin Zugriff zum Zweck des Datenexports bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden personenbezogene Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 257 HGB, 147 AO — bis zu 10 Jahre für Buchungsdaten) entgegenstehen.
8. Preisanpassung
Tapcoat ist berechtigt, die Vergütung für kostenpflichtige Pläne nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Anpassungen werden frühestens 90 Tage nach Ankündigung gegenüber der Mandantin in Textform wirksam.
Bei monatlichen Abonnements wirkt eine angekündigte Preisanpassung zum Beginn des übernächsten Monats nach Ankündigung. Bei jährlichen Abonnements wirkt sie frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode.
Die Mandantin kann bei einer Preisanpassung ihr ordentliches Kündigungsrecht (§ 7) zum nächsten Verlängerungstermin ausüben. Ein gesondertes Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassungen wird nicht eingeräumt; ein solches ist angesichts der kurzen Mindestlaufzeiten (monatliche bzw. jährliche Verlängerung) nicht erforderlich.
9. Verfügbarkeit der Plattform
Tapcoat stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt monatlich auf Basis der erreichbaren Plattformzeit.
Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden Ausfälle aufgrund:
- höherer Gewalt
- planmäßiger und kommunizierter Wartungsfenster
- Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Tapcoat (etwa Internetausfälle, Probleme bei Unterauftragsverarbeitern, Fehlfunktionen von Endgeräten der Mandantin oder ihrer Gäste, Probleme bei digitalen Wallet-Anwendungen oder mobilen Betriebssystemen)
- Eingriffen Dritter, die nicht von Tapcoat zu vertreten sind
- Funktionen, die ausdrücklich als „Beta“ oder „Preview“ gekennzeichnet sind
Für den „Free“-Plan und den „Tagespass Event“-Plan wird keine Verfügbarkeit zugesichert.
Die jeweils aktuelle Verfügbarkeit ist transparent abrufbar unter status.tapcoat.com.
Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit in einem Monat um mehr als 1 Prozentpunkt (also weniger als 98,5 %) hat die Mandantin Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe von 10 % der monatlichen Grundvergütung des betroffenen Plans für den betroffenen Monat. Mehrere Gutschriften pro Monat sind ausgeschlossen.
10. Mitwirkungspflichten der Mandantin
Die Mandantin verpflichtet sich zu folgenden Mitwirkungshandlungen:
- eigenverantwortliche Bereitstellung der für die Nutzung erforderlichen Hardware (Smartphones, Tablets, ggf. POS-Terminals), einer stabilen Internetverbindung sowie aktueller Betriebssysteme (iOS, Android);
- Schulung des eigenen Personals im Umgang mit der Tapcoat-Software und den Garderobenprozessen;
- Sicherstellung, dass alle in der Software hinterlegten Daten — insbesondere Preise, Garderobenkonfigurationen, Branding-Inhalte und Texte — rechtmäßig, vollständig und zutreffend sind;
- Pflege der Account-Daten (Kontaktadresse, Zahlungsdaten, vertretungsberechtigte Personen);
- Vereinbarung eigener Garderoben- und Verwahrungsbedingungen mit den Gästen (siehe § 12);
- bei kostenpflichtigen Garderoben: vollständiges und ordnungsgemäßes Durchlaufen der gesetzlichen Identitätsprüfung (KYC) über den von Tapcoat eingesetzten PSP;
- Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Bereich Datenschutz (DSGVO, BDSG), Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht und Geldwäsche-Vorgaben;
- unverzügliche Mitteilung an Tapcoat bei Verdacht auf Sicherheitsvorfälle, Datenpannen oder rechtswidrige Nutzung des Accounts.
Verletzt die Mandantin diese Pflichten und entsteht Tapcoat dadurch ein Schaden, haftet die Mandantin für diesen Schaden.
11. Wartung und Updates
Tapcoat führt regelmäßig Wartungsarbeiten und Updates durch, um die Plattform funktionsfähig, sicher und auf aktuellem technischem Stand zu halten.
Tapcoat ist berechtigt, ohne gesonderte Ankündigung kleinere Wartungsarbeiten durchzuführen, die die Verfügbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen.
Größere Wartungsarbeiten kündigt Tapcoat nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher im Dashboard und per E-Mail an.
Tapcoat kann den Funktionsumfang der Plattform jederzeit weiterentwickeln, ergänzen, ändern oder einzelne Funktionen einstellen, soweit hierdurch der Hauptzweck des Vertrags — die Bereitstellung einer cloudbasierten Software zur digitalen Verwaltung von Verwahrungs- bzw. Garderobenprozessen — nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen am Leistungsumfang kündigt Tapcoat mit einer Frist von 30 Tagen an; im Falle einer für die Mandantin nachteiligen wesentlichen Änderung steht ihr ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
12. Verwahrungsverantwortung der Mandantin
Tapcoat ist technischer Dienstleister und stellt ausschließlich die Software bereit. Tapcoat übernimmt keine verwahrten Gegenstände (insbesondere Garderobenstücke) in Verwahrung, ist nicht am physischen Garderobenstandort anwesend, hat keinen Zugriff auf das Garderobenpersonal und keine Kontrolle über die räumliche Sicherung der Garderobe.
Der Verwahrungsvertrag im Sinne der §§ 688 ff. BGB kommt ausschließlich zwischen der Mandantin (vertreten durch ihr Garderobenpersonal) und den Gästen zustande. Die Mandantin ist alleinige Verwahrerin und alleinige Vertragspartei der Gäste.
Die Mandantin verpflichtet sich, ihre Verwahrungs- und Garderobenbedingungen den Gästen vor Übergabe der verwahrten Gegenstände in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen — etwa durch Aushang an der Garderobe, durch Hinweise auf dem Ticket, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Location oder in vergleichbarer Form. Inhalt und Umfang dieser Bedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung der Mandantin.
Tapcoat haftet nicht für:
- Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verwechslung verwahrter Gegenstände
- Fehler des Garderobenpersonals der Mandantin
- Verstöße der Mandantin gegen ihre eigenen Verwahrungspflichten
- Streitigkeiten zwischen der Mandantin und ihren Gästen über den Verbleib oder Zustand verwahrter Gegenstände
Die Mandantin stellt Tapcoat von sämtlichen Ansprüchen Dritter — insbesondere Gästen — frei, die sich auf den Verlust, die Beschädigung oder die Ausgabe verwahrter Gegenstände beziehen oder die aus Pflichtverletzungen der Mandantin oder ihres Personals entstehen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Tapcoat wird gegebenenfalls künftig die Vermittlung einer Garderoben-Versicherung über das Dashboard anbieten. Soweit dieses Feature angeboten wird, gelten dafür gesonderte Bedingungen. Bis zur Aktivierung eines solchen Features besteht kein Versicherungsschutz durch Tapcoat für die verwahrten Gegenstände.
13. Zahlungsabwicklung an Garderoben
Die Mandantin kann optional Zahlungsfunktionen für Garderobengebühren aktivieren (Online-Zahlungen über Wallet-Pass, POS-Terminalfunktion, Tap-to-Pay).
Tapcoat ist kein Kreditinstitut und kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über einen externen Zahlungsdienstleister (PSP). Gelder der Gäste fließen direkt auf ein auf den Namen der Mandantin geführtes Zahlungskonto, das die Mandantin im Onboarding über den PSP einrichtet.
Tapcoat hält zu keinem Zeitpunkt Gästegelder treuhänderisch. Tapcoat stellt ausschließlich die technische Plattform und die Schnittstelle zum Zahlungsdienstleister bereit; das Vertragsverhältnis über die Zahlung besteht zwischen der Mandantin (bzw. dem Endkunden im Verhältnis zur Mandantin) und dem jeweiligen externen Zahlungsdienstleister.
Für die Nutzung der Zahlungsfunktionen erhält Tapcoat eine Servicegebühr gemäß der vereinbarten Konditionen.
Für den Zahlungsempfang ist eine einmalige Identitätsprüfung (KYC) der Mandantin über den PSP erforderlich. Solange die KYC-Prüfung nicht abgeschlossen ist, sind die Zahlungsfunktionen nicht nutzbar; alle übrigen Tapcoat-Funktionen bleiben davon unberührt.
Rückerstattungen, Zahlungsanfechtungen (Chargebacks) und Streitfälle mit Gästen wickelt die Mandantin direkt mit dem PSP bzw. den Gästen ab. Tapcoat unterstützt technisch, ist aber nicht Vertragspartei der Zahlungsbeziehung.
14. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Tapcoat räumt der Mandantin für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbeschränkt und beschränkt sich inhaltlich auf den Funktionsumfang des vereinbarten Plans und die vertraglich vorgesehene Nutzung.
Alle Rechte an der Software, am Quellcode, an den Designs, Marken, Logos, Datenmodellen und allen sonstigen Bestandteilen der Plattform verbleiben bei Tapcoat oder den jeweiligen Rechteinhaber:innen.
Untersagt sind insbesondere:
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung der Software, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt
- die Erstellung von Kopien außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung
- die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte
- die Nutzung der Software zur Entwicklung konkurrierender Produkte (siehe § 26)
- automatisierte Massenzugriffe (Scraping, Bots), soweit nicht über die offizielle API freigegeben
Die Mandantin behält alle Rechte an den von ihr in die Software eingebrachten Inhalten (Branding, Logos, Texte, Garderobenkonfigurationen, eigene Datensätze). Sie räumt Tapcoat ein einfaches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein, soweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist (etwa zur Darstellung des Brandings auf dem Wallet-Pass).
15. Daten der Mandantin und Datenportabilität
Mandantin-Daten und Endkund:innen-Daten, die im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet werden, gehören der Mandantin bzw. den jeweiligen Betroffenen. Tapcoat verarbeitet diese Daten ausschließlich auf Weisung der Mandantin (siehe AVV).
Datenportabilität nach EU Data Act: Die Mandantin hat das Recht, ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu exportieren. Der Export erfolgt auf Anfrage über hello@tapcoat.com. Tapcoat stellt den Export innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage bereit.
Für Exporte während der Vertragslaufzeit fällt — bis zum 11. Januar 2027 — eine kostendeckende Bearbeitungspauschale nach dem jeweils aktuellen Preis-Verzeichnis an. Ab dem 12. Januar 2027 ist der Datenexport kostenfrei (vgl. Art. 25 EU Data Act).
Anbieterwechsel (Switching, EU Data Act): Die Mandantin kann den Vertrag jederzeit nach Maßgabe von § 7 beenden — die Kündigung ist ohne Einhaltung einer Vorlauf-Frist möglich und wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode. Tapcoat unterstützt den Anbieterwechsel durch Bereitstellung der Daten in interoperablen Formaten und durch dokumentierte Daten-Schnittstellen, soweit dies technisch und kommerziell zumutbar ist.
Endkund:innen-Daten (Gäste): Tapcoat verarbeitet diese ausschließlich als Auftragsverarbeiterin im Auftrag der Mandantin. Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV.
16. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Tapcoat verarbeitet personenbezogene Daten der Endkund:innen (Gäste) der Mandantin ausschließlich auf Weisung der Mandantin und ist damit Auftragsverarbeiterin im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist integraler Bestandteil dieses Vertrags. Die Mandantin akzeptiert den AVV im Dashboard vor erster Verarbeitung personenbezogener Daten. Eine Nutzung der Software ohne abgeschlossenen AVV ist nicht zulässig.
Tapcoat trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO. Die TOMs sind als Anlage zum AVV verfügbar.
Die Hosting-Infrastruktur befindet sich in Deutschland. Eine vollständige Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist in der Anlage zum AVV einsehbar. Der Listen-Änderungsmechanismus richtet sich nach dem AVV.
Tapcoat hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, soweit gesetzlich nicht erforderlich. Datenschutzanfragen sind an datenschutz@tapcoat.com zu richten.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragserfüllung zu nutzen.
Vertraulich sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, kommerzielle Konditionen, technische Spezifikationen, nicht öffentliche Roadmap-Informationen und Daten der Endkund:innen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort.
18. Haftung
Tapcoat haftet unbeschränkt:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Tapcoat beruhen
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Tapcoat beruhen
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Rahmen einer von Tapcoat ausdrücklich übernommenen Garantie
Bei einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Tapcoat auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Mandantin regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen, insbesondere für:
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Folgeschäden
- Datenverlust, soweit die Mandantin keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat
- Schäden durch Funktionen, die z. B. als „Beta“ oder „Preview“ gekennzeichnet sind
- Schäden, die auf Pflichtverletzungen der Mandantin oder ihres Personals beruhen (insbesondere Garderobenverluste, siehe § 12)
- Schäden infolge höherer Gewalt (siehe § 23)
- Schäden, die auf Störungen bei Unterauftragsverarbeitern beruhen, soweit Tapcoat diese sorgfältig ausgewählt und überwacht hat
Die Gesamthaftung von Tapcoat aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist je Schadensereignis auf den Betrag begrenzt, den die Mandantin in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an Tapcoat gezahlt hat. Bei einer Vertragsdauer von weniger als zwölf Monaten ist der bis dahin gezahlte Betrag maßgeblich. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden nach Abs. 1.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilf:innen von Tapcoat.
19. Freistellung
Die Mandantin stellt Tapcoat von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich der Gäste, des eigenen Personals und Behörden — frei, die aus folgenden Sachverhalten entstehen:
- dem Verwahrungsverhältnis zwischen Mandantin und Gästen (insbesondere Verlust, Beschädigung, Verwechslung verwahrter Gegenstände)
- Pflichtverletzungen der Mandantin oder ihres Personals
- Rechtswidrigkeit der von der Mandantin in die Software eingebrachten Inhalte (Branding, Texte, Logos, Konfigurationen)
- Verletzung von Pflichten der Mandantin gegenüber ihren Gästen (DSGVO, Verbraucherschutz, Garderoben-/Verwahrungsbedingungen)
- Fehlerhaftigkeit der von der Mandantin festgelegten Preise oder Konditionen für Garderobenleistungen
Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung sowie etwaige verhängte Bußgelder, soweit Tapcoat den Sachverhalt nicht selbst zu vertreten hat.
20. Änderungen dieser AGB
Tapcoat ist berechtigt, diese AGB anzupassen, insbesondere bei:
- rechtlichen Änderungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, behördliche Anordnungen)
- technischer Weiterentwicklung der Plattform
- Einführung neuer Funktionen oder Pläne
- Anpassungen an Marktstandards (z. B. neue Vorgaben des EU Data Act, der DSGVO)
Änderungen werden der Mandantin mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mandantin kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung widersprechen.
Widerspricht die Mandantin nicht, gelten die geänderten AGB ab dem mitgeteilten Stichtag. Tapcoat weist die Mandantin in der Mitteilung ausdrücklich auf die Folgen des unterlassenen Widerspruchs hin.
Im Fall eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 30 Tagen nach Widerspruch ausgeübt werden kann und zum Wirksamwerden der geänderten AGB wirkt.
21. Kommunikation und Service-Mails
Die Vertragskommunikation zwischen Tapcoat und Mandantin erfolgt vorrangig elektronisch per E-Mail an die im Account hinterlegte Adresse. Elektronische Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie im Empfangsbereich der Mandantin verfügbar sind.
Die Mandantin stimmt zu, von Tapcoat folgende transaktions- und vertragsbezogenen E-Mails (Service-Mails) zu erhalten. Diese sind Bestandteil der Vertragserfüllung und können nicht abbestellt werden:
- Bestätigungen zu Registrierung, Account-Änderungen und Logins
- Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen
- sicherheitsrelevante Informationen (z. B. Hinweise zu Datenpannen, Account-Sicherheit)
- wichtige Produktankündigungen (z. B. wesentliche Änderungen der AGB, neue Versionen des AVV, Einstellung von Funktionen)
- Statusinformationen zu Verfügbarkeit, Wartungen und Störungen
Darüber hinaus darf Tapcoat die E-Mail-Adresse der Mandantin gemäß § 7 Abs. 3 UWG für Direktwerbung für eigene ähnliche Dienstleistungen verwenden. Die Mandantin kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen, etwa über den Abmeldelink am Ende jeder solchen E-Mail oder per Nachricht an hello@tapcoat.com. Hierdurch entstehen ihr keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Den Tapcoat-Newsletter mit allgemeinen Produkt- und Branchen-Informationen versendet Tapcoat ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung der Mandantin (Double-Opt-in). Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
22. Wettbewerbsausschluss
Tapcoat behält sich vor, Registrierungen abzulehnen oder bestehende Accounts zu sperren oder zu beenden, wenn die Mandantin:
- direkte Wettbewerberin von Tapcoat ist (insbesondere Anbieter von Garderoben- oder Verwahrungssoftware)
- für eine Wettbewerberin tätig ist oder die Plattform in deren Auftrag nutzt
- die Plattform zur Entwicklung, zum Benchmarking oder zur Funktionsnachbildung eines konkurrierenden Produkts nutzt
- die Plattform überwiegend zu Analyse-, Reverse-Engineering- oder Markterkundungszwecken einsetzt, statt sie produktiv zu nutzen
Die Mandantin sichert mit der Registrierung zu, keiner der vorgenannten Personengruppen anzugehören. Bei späterem Eintritt eines solchen Tatbestands ist sie verpflichtet, Tapcoat unverzüglich zu informieren.
23. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Terroranschläge, Streiks (auch bei Tapcoat selbst oder bei Unterauftragsverarbeitern), Sabotage, behördliche Anordnungen, großflächige Cyberangriffe (DDoS, Ransomware-Wellen) sowie Ausfälle wichtiger Vorleistungen (etwa Hosting, Stromversorgung, Internet-Backbone-Ausfälle), sofern diese außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt.
Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
24. Referenznennung und Logo-Nutzung
Tapcoat ist berechtigt, die Mandantin namentlich und unter Verwendung ihres Firmenlogos als Referenzkundin zu nennen. Dies umfasst insbesondere:
- die Tapcoat-Website und Landingpages
- Verkaufs- und Marketingunterlagen (Pitchdecks, Präsentationen, Broschüren, Flyer)
- Case Studies in Listen- und Übersichtsformaten (z. B. „Diese Unternehmen vertrauen Tapcoat“)
- Veröffentlichungen auf den Social-Media-Kanälen von Tapcoat
- Pressemitteilungen und PR-Kommunikation
- Stand- und Standfilm-Materialien auf Messen, Konferenzen und Branchenveranstaltungen
- Investor:innen-Präsentationen und Pitches
Tapcoat nutzt das Logo der Mandantin ausschließlich in der von der Mandantin offiziell veröffentlichten Form (Corporate Identity / Brand Guide) und ändert es nicht eigenmächtig in Farbe, Form oder Proportion. Vorgaben der Mandantin zur konkreten Verwendung — etwa Beschränkung auf die Wortmarke oder bestimmte Farbvarianten — werden respektiert, sofern sie Tapcoat per E-Mail an hello@tapcoat.com mitgeteilt werden.
Das Recht zur Referenznennung besteht während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate nach Vertragsende mit dem Zusatz „ehemalige Mandantin“, „ehemalige Kundin“ oder einer vergleichbaren Kennzeichnung.
Die Mandantin kann der Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen — per E-Mail an hello@tapcoat.com. Tapcoat entfernt das Logo und die Namensnennung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Widerspruchs aus allen aktiv betriebenen digitalen Marketingkanälen und Materialien. Bereits gedruckte Materialien dürfen bis zum Aufbrauch weiter verwendet werden; eine Nachproduktion mit dem Logo erfolgt nicht. Bereits erschienene Pressemeldungen, Berichterstattungen Dritter und archivierte Veröffentlichungen werden nicht zurückgerufen oder nachträglich verändert.
Eine über die reine Nennung mit Logo hinausgehende Nutzung — insbesondere ausführliche Case Studies mit Zitaten, Video-Testimonials, Erfolgsangaben mit konkreten Zahlen, Interviews oder die Namensnennung einzelner Mitarbeitender der Mandantin — bedarf einer gesonderten Zustimmung der Mandantin in Textform.
Die Klausel begründet kein Exklusivrecht und keine Pflicht zur Referenznennung. Tapcoat entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und wann die Mandantin als Referenz genannt wird.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Tapcoat ist berechtigt, die Mandantin auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dienen ausschließlich Informationszwecken; im Streitfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Tapcoat ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Da Verträge mit Verbraucher:innen ausgeschlossen sind, ist die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission (https://ec.europa.eu/consumers/odr) für die hier geregelten Verträge nicht einschlägig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
Tapcoat GmbH
Hanauer Landstraße 204
60314 Frankfurt am Main
hello@tapcoat.com
www.tapcoat.com
Stand: Juni 2026